Gehaltsüberprüfung (GÜ) zweiteilig
Stand heute vermischt man die jährliche Gehaltsüberprüfung mit der Angleichung der Gehälter an die Inflationsrate. Gerade in den letzten Jahren hat die Gehaltsüberprüfung nicht mal einen Inflationsausgleich erreicht. Deshalb setzen wir uns dafür ein, Gehaltsüberprüfung und Inflationsausgleich voneinander zu trennen in einen Sockelbetrag, der allen internen Kollegen in gleicher prozentualer Höhe zukommen soll und darüber hinaus individueller Gehaltsüberprüfung.
- Inflationsausgleich als Sockelbetrag
- Berücksichtigung von Leistung (mit transparenten, individuellen Zielen) und individueller Gehaltsposition